Jakob Lorber: 'Die Haushaltung Gottes', Band 3


Kapitelinhalt 231. Kapitel: Unterzeichnung der 'Heiligen Akte'. Gurats Einwand und seine Widerlegung. Moralisch-politische Verhältnisse des Hochlandes zu Hanoch. König Gurats Abzug nach Hanoch. (23.02.1844)

01] Alle diese Bestimmungen wurden auf goldene, eine Linie (= 2,195 mm) dicke Blätter eingraviert und sodann auch den Deputierten Hanochs vorgelesen.

02] Als diese sich darüber als vollkommen zufrieden äußerten, da wurden sie ersucht, alles das mit ihren Namenszeichen, aber nur mit ihren kurzen und nicht mit den mehrere Ellen langen (die bei manchen Großen, besonders bei den Adeligen in Hanoch, noch eitlermaßen gang und gäbe waren) zu unterzeichnen.

03] Diese also unterzeichneten Dokumente wurden nun von den zehn in Verwahrung genommen und wurden Die heiligen Akte' genannt.

04] Nach dieser Operation ging man dann erst auf die Sanktion über und bestimmte die Strafen bei Übertretungen dieser heiligen Akte; - welche Strafen aber also bestimmt wurden, daß da das Hochland allzeit als völlig unfehlbar angesehen werden mußte, und das darum, weil es den Boten Noahs nicht getötet hatte.

05] Hanoch ganz allein nur konnte somit fehlen und sich der Strafe würdig machen, weil die Hanocher den Boten Noahs geschlagen und getötet hatten.

06] Gurat sagte ganz geheim zu einem der zehn: »Freund! Solange ihr leben werdet, wird das Hochland freilich wohl unfehlbar verbleiben! Wie aber dann, wenn euch ganz andere Köpfe folgen werden in der Regierung des Hochlandes, die da mit der Zeit eure Gesetze mit Füßen treten werden? Soll auch da noch das Hochland als unfehlbar angesehen werden?«

07] Und der gefragte Fürst von den zehn sprach: »Siehe, wir wissen es alle; daß auch ein Vater gegenüber seinen Kindern fehlen kann! Aber da fehlt er nur in seiner eigenen Sphäre, aber nicht in der Sphäre der Kinder, und die Kinder haben nie das Recht, ihren Vater darum zur Rede zu stellenn und zu ihm zu sagen: 'Vater, warum tust du das, oder warum hast du uns das getan?' Noch weniger aber haben die Kinder je ein Recht, den fehlenden Vater zu strafen!

08] Und siehe, dasselbe Verhältnis, wie zwischen Vater und Kind, ist nun hier auch zwischen uns und euch! Wir sind euer Väter und ihr seid unsere Kinder für alle Zeiten der Zeiten! Und dieses bleibende Verhältnis ist gerecht, weil es dem göttlichen gleich ist, da auch Gott ewig ein allwaltender Vater zu uns allen Seinen Kindern verbleibt; und uns allen muß es also recht sein, weil es Gott von Ewigkeit also angeordnet hat.

09] Zudem ist bei zehn Herrschern, die vollkommen eines Sinnes sind, an eine Fehlbarkeit auch nicht zu denken, indem im allfälligen Todesfalle der neu eintretende Kronerbe fürs erste ganz in die Fußstapfen seines Vorgängers eintreten muß, und fürs zweite kann er für sich ja nie eine neue Ordnung einführen, indem er stets noch neun alte oder wenigstens ältere Regenten an seiner Seite hat, die dem Neuling sicher kein Gehör geben werden, so er an Erneuerungen dächte!

10] Bei Einherrschern sind Erneuerungen wohl denkbar, aber bei zehn Herrschern (Demokartie) nie! Denn der Einherrscher kann regieren nach seiner Laune und kann darum fehlen, wenn er nicht von der höchsten göttlichen Weisheit erfüllt ist; aber in der Demokratie ist das nicht leichtlich denkbar, weil da immer ein Fürst den andern durch seine Weisheit und durch sein notwendiges hohes Rechtsgefühl kontrollieren muß.

11] Dazu ist auch die Zahl Zehn die göttliche Ordnungszahl, weil aller Seiner Gesetze nur im Grunde des Grundes zehn sind, wie sie die alte Weisheit kennt! Und so ist auch unsere Fürstenzahl schon ein Bürge für unsere völlige Unfehlbarkeit. Wir können wohl als einzelne Individuen für sich fehlen, aber im allgemeinen Beschlusse nie!«

12] Mit dieser Erklärung mußte sich Gurat zufriedenstellen, übernahm dann die Kleinodien und begab sich als der von den zehn bestätigte König von Hanoch mit dem einen Oberpriester und mit den hundert Deputierten nach Hanoch. - Das Weitere in der Folge!



Home  |    Inhaltsverzeichnis  |   Werke Lorbers