Jakob Lorber: 'Die Haushaltung Gottes', Band 3


Kapitelinhalt 230. Kapitel: Beratung der Hochländer. Gurats Einsetzung zum König von Hanoch. Bestimmungen für die Abhängigkeit Hanochs vom Hochland. (22.02.1844)

01] Als der Rat von vielen Obersten des Volkes beisammen war, da berieten die zehn, ob einer von ihnen Hanoch übernehmen solle, oder ob man solches dem Gurat einräumen solle mit dem Vorbehalte der Oberherrlichkeit des Hochlandes über Hanoch und seine Ländereien.

02] Nach der allgemeinen Abstimmung fiel der Beschluß dahin aus, daß fürs erste die zehn Fürsten des Hochlandes unzertrennlich beisammenbleiben müssen für alle Zeiten; und stirbt einer von ihnen, so erbt sein ältester Sohn seine Krone. In Ermanglung eines Sohnes aber kann auch der älteste Sohn eines andern von den zehn die Krone übernehmen, die ein verstorbener Sohnloser von den zehn Fürsten des Hochlandes hinterlassen hat.

03] Und ebenalso solle das Königreich Hanoch für immer erblich bei der Familie Gurat verbleiben; nur wenn ein Nachkomme Gurats keinen Sohn hätte, dann müßte solches der Oberherrlichkeit im Hochlande angezeigt werden, allwann sodann diese einen rechten König für Hanoch bestimmen würde.

04] Dennoch aber sei von nun an ein jeder König vom Hochlande abhängig - wenn er auch nicht vom selben erwählt werde -, so (da) er es ohnehin als Sohn seines Vorkönigs sei und somit das königliche Erbrecht habe; denn jedes Erbrecht müsse seine Geltung so gut wie eine neue Belehnung in diesem Hochlandsbeschlusse suchen.

05] Die Anerkennung der Oberherrlichkeit des Hochlandes aber bestehe darinnen von Seite des Königs von Hanoch, daß er mit Ausnahme des Goldes von allen sonstigen Metallen den Zehent ans Hochland alle Jahre auszuliefern habe, ebenso auch den Zehent (den Zehnten) an Schafen, Rindern, Eseln und Ziegen, und daß er sich bei allen wichtigen Unternehmungen bei den zehn Fürsten des Hochlandes des Rates zu erholen habe.

06] Für die richtige Abgabe der vorbestimmten Zehente müsse er Beamte in Hanoch dulden, die aber dennoch vom Hochlande, der Treue wegen, im Solde gehalten würden.

07] Über alles dieses habe er als die allerunerläßlichste Verpflichtung gegen das Hochland das anzusehen, daß er allem Volke Hanochs und dessen Ländern ganz genau die Verfassung gebe, wie sie nun im Hochlande gang und gäbe sei und allzeit sein werde, auf daß dadurch die Völker der Erde doch einmal zur erwünschten freundschaftlichen Einheit gebracht würden.

08] Für die Haltung dieser nützlichen Vorschriften aber verpflichten sich auch die Hochlandsfürsten, dem Könige in Hanoch in jeglichem erwiesenen Notfalle mit Rat und Tat an die Hand zu gehen; und bei dem habe es zu verbleiben für alle Zeiten der Zeiten!

09] Nach diesem Ratsbeschlusse ward der Gurat gefragt, ob er damit einverstanden sei.

10] Und der Gurat erwiderte: »Ich bin mit allem und jedem vollkommen einverstanden, und wie sollte ich es nicht sein?! Denn fürwahr, hättet ihr nicht eben diese weisen Bedingungen gemacht, so hätte ich selbst sie gemacht, und hätte euch gebeten um die gütigst geneigte Annahme derselben!

11] Denn was ist ein König für sich ohne eine solche Stütze in Hanoch? Ich sage: ein leerer Name, der einen Menschen zum Arrestanten der ganzen Welt macht, wie gegenwärtig die Figura des elenden Scheinkönigs in eben dieser Stadt zeigt!

12] Aber ein König unter solch einer weisesten Vormundschaft ist ein freier, mächtiger Herr und kann im festen Vertrauen, daß er allzeit recht tut, als ein wahrer Herr beherrschen und regieren die ihm anvertrauten Völker!

13] Aus dieser meiner Äußerung werdet ihr doch sicher entnehmen, daß ich mit eurem Beschlusse über die Maßen zufrieden bin?!

14] Nur das einzige setze ich beim Erbrechte hinzu, daß, im Falle ein König einen törichten Sohn hätte, oder einen trägen, einen Verschwender, oder einen Wüterich, oder einen Schwachkopf, oder gar einen Trottel, so solle er - ein solcher Sohn nämlich - des Erbrechtes verlustig sein, und es solle entweder ein zweiter Sohn oder, in Ermanglung dessen oder dessen Tauglichkeit, sogleich ein von euch Bestimmter die Krone Hanochs überkommen!

15] Jeder Erbe aber solle zuvor bei euch in die Schule gehen und erst dann die Krone überkommen, so ihr ihn dazu als fähig erkennen werdet.«

16] Dieser Beisatz Gurats wurde mit dem größten Beifalle aufgenommen. Und Gurat ward darum gesalbt und bekam die Schlüssel und die tausend Kronen, von denen jede in dieser Zeit eine Million feiner Gulden im Werte wäre; aber ebenso wertvoll waren auch die Schlüssel. - Das Weitere in der Folge!



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