Jakob Lorber: 'Himmelsgaben', Band 1


11] Wehe euch Schülern solcher Meister! - Wahrlich, Ich sage euch, der Fürst der ewigen Nacht hat eure Namen getreu eingtragen in sein großes Buch des Todes. Und der Engel Meiner Gnade hat dafür gleichzeitig dieselben ausgelöscht aus Meinem Buche des Lebens. Und darob werdet ihr einst zu denjenigen gezogen werden, die da sagen werden: »Herr, Herr, wir haben ja Deinen Namen angerufen, wir haben geglaubt, daß Du der lebendige Sohn Gottes bist, haben wir auch keine Wunderfrüchte des Glaubens getragen, so haben wir aber doch geglaubt und waren Zeugen Deiner Gnade und wirkten in der Macht Deines Namens all unser Tun, da wir wohl wußten, daß ohne Deinen Willen ja nicht einmal ein Sperling vom Dache zu fallen vermag!«

12] Ich aber werde dann so frei sein und werde ihnen keck und trockenweg entgegnen: »Weicht von Mir, ihr Verfluchten und Gehtzten, Ich habe euch noch nie als Mein Eigentum erkannt: Meint ihr, daß Ich ein Räuber und Dieb bin und Mir fremdes Wild zueignen möchte!? Das sei ferne! Dem ihr zu eigen geworden seid, dahin kehrt, damit euch euer Preis werde! Denn Ich kenne euren Inhaber, und Meine Gerechtigkeit geht weiter als ihr es denkt. Und darob soll des Satans sein, was er sich erworben hat, und Mein das nur, was von Meiner Stimme gelockt, früh genug Mein Revier betreten hat.

13] Es soll dereinst der große Fürst des Todes, dem ihr euch zu eigen gemacht habt, keine Sache wider Mich haben, als wäre Ich je ungerecht gegen ihn gewesen. Sondern da soll dann das Seinige ewig (d.h. so lange, als ein gefallenes Wesen kraft seines Willens in seiner Widerordnung verharrt, vergl. 'Robert Blum' Bd.2, Kap.226,08 ff.) sein und das Meinige ewig Mein verbleiben - und zwar das Seine in des Gerichtes und aller Verdammnis Feuerqual mit und bei und in ihm, wie das Meinige in des Lebens höchster Seligkeit und Wonne mit, bei und in Mir!«

14] Siehe, du Mein Schreiber, diese ('Schüler') gehören schon zu den Besessenen. Denn wer da besitzt das Gebiet, dessen ist auch, das (was) darauf Wohnung macht. - So aber jemand zur rechten Zeit der Freilassung, welche die kurze irdische Lebenszeit ist, das böse Gebiet freiwillig und gänzlich verläßt und kommt zu Mir, um auf Meinem Revier Wohnung zu machen, den werde Ich aufnehmen und ihn zu Meinem Eigentume machen. Und Ich werde Mein Gebiet wohl zu verschanzen wissen vor den Feinden und (unbußfertigen), gehtzten Überläufern, auf daß Mein Gebiet ein geheiligtes bleibe und Meine Einwohner völlig gesichert seien.



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