Jakob Lorber: 'Das große Evangelium Johannes', Band 3, Kapitel 66


Jesu Rede über die geschlechtliche Ordnung.

01] (der Herr:) ”Sieh, es ist eine eigene Sache um die Zeugung eines Menschen! Um eine rechte und gesunde Frucht zu zeugen, müssen zwei reife Menschen, nämlich ein Mann und ein Weib, eine rechte Seelenverwandtschaft untereinander haben, ohne die sie schwerlich oder oft wohl auch gar nicht durch den bekannten Akt der Zeugung zu einer Frucht gelangen werden.

02] Sind nun ein Mann und ein Weib in ihren Herzen und Seelen verwandter Natur, so sollen sie sich denn auch ehelichen und sich nach der Ordnung, wie sie in der Natur leicht zu finden ist, des Zeugungsaktes lediglich zu dem Behufe bedienen, um zu einer lebendigen Frucht nach ihrem Ebenmaße zu gelangen; ein mehreres, als eben dazu vonnöten ist, ist wider die Ordnung Gottes und der Natur und somit ein Übel und eine Sünde, die nicht um vieles besser ist als die stumme zu Sodom und Gomorrha!

03] Hat ein Mann viel des Samens, nun, so tue er ihn legen in einen andern Acker, nach der guten Art der alten Väter und Patriarchen, und er wird nicht sündigen. Wenn er aber bloß heimlich ausgeht, um mit feilen Dirnen zu befriedigen seinen Trieb und sich dadurch zu erlustigen ohne Zeugung einer Frucht, so begeht er dadurch ganz sicher eine grobe sodomitische Sünde wider die göttliche Ordnung und wider die Ordnung der Natur!

04] Nur ein junger, zeugungsfeuriger Mann, so er von den Reizen eines Mädchens zu sehr ergriffen wird derart, dass er kaum seiner Sinne mächtig ist, der kann eine Jungfrau beschlafen, ob mit oder ohne Zeugung; aber nach dem Akte hat er ihr das gewissenhaft zu entrichten, was durch Moses verordnet ward. Und ist aus solcher Notzeugung eine Frucht zustande gekommen, so muß er der Jungfrau das Zehn- bis Hundertfache von dem geben, was er ihr nach Moses nur einfach schuldig wäre, wenn keine Frucht aus dem Akte entstanden wäre; denn eine Jungfrau bringt einem solchen Menschen ein großes Opfer auf Leben und Tod! Kann ein Mann darauf eine solche Jungfrau ehelichen, so soll er das nicht unterlassen; denn, wie gesagt, sie hat ihm ein großes Opfer gebracht und ihn einer betäubenden Bürde entledigt.

05] Aber für die Folge soll solch ein zeugungsfeuriger Mann sich alsogleich ein ordentliches Weib nehmen und im Notfall im billigen Einverständnisse mit dem rechtmäßigen Weibe auch ein Kebsweib, auf dass daraus kein Zank und Hader entsteht; kann sich aber ein solcher Mann selbst verleugnen, so wird er dafür in Kürze leichter denn ein anderer einer höheren geistigen Gnade des inneren Lebens teilhaftig werden.

06] Wie man sich aber ein rechtmäßiges Weib zu nehmen hat, so ist solches nach der Ordnung aus den Himmeln schon durch Moses verordnet worden und hat fürder bis ans Weltende dabei zu verbleiben.

07] Aus dem bereits Gesagten aber wirst du gar leicht ersehen, was da ist die Unzucht, und warum sie von Moses als eine schwere Sünde verboten ist; denn es ist von Gott aus dem Menschen alles nach der göttlichen Ordnung verordnet. Wer in solcher Ordnung verbleibt, der wird auch die Früchte des Segens von oben ernten; wer aber wider solche Ordnung handelt, der wird die Früchte des Fluches ernten.

08] Kann aber irgendein Zeugungsfeuriger bei aller seiner Not dennoch zu keiner natürlichen Löschung seines ihn quälenden Feuers gelangen, dem rate Ich ein fleißiges Baden im kalten Wasser und ein recht brünstiges Gebet um die Linderung dieser Plage, so wird ihm solche Plage ehestens abgenommen werden; jede andere Löschungsart aber ist vom Übel und erzeugt abermals Übel, das Übel aber ist Sünde und zeuget wieder Sünde.

09] Zugleich aber soll das allen Eltern ans Herz gelegt sein, dass sie ihre erwachsenen Kinder nicht den Reizungsgefahren aussetzen sollen! Denn ein brennbares Material kann leicht in den Brand geraten; wenn aber einmal die Flammen von allen Seiten lichterloh aufschlagen, dann geht es mit dem schnellen Löschen oft gar nicht mehr, und ohne Opfer schlägt keine Flamme auf! Wenn sie gelöscht ist, zeigt sich dann auch bald der Schaden, den sie verursacht hat.

10] Darum sollen besonders die Jungfrauen wohl gekleidet, aber nie reizend bekleidet einhergehen, und die Jünglinge sollen nicht dem Müßiggange preisgegeben werden; denn der Müßiggang ist stets der Zeuger aller Laster und Sünden.

11] Wer aber sich einmal ein ordentliches Weib genommen hat, der ist an dasselbe gebunden bis zum Tode, und der Scheidebrief Mosis hebt den Ehebruch vor Gottes Ordnung nicht auf, so ein solcher Mann dann eine andere ehelichen würde; ehelicht aber das geschiedene Weib, so bricht sie auch die Ehe. Kurz, wer da nach der erfolgten Ehescheidung heiratet, ist ein Ehebrecher; wer aber nicht ehelicht, der ist denn auch kein Ehebrecher.

12] Geistig aber bricht auch der die Ehe, der ein Weib, das schon verehelicht ist, ansieht und in seinem Herzen den Sinn faßt, es durch allerlei Blendungen zum Ehebruch zu verleiten, wenn das vollbrachte Werk auch unterblieb.

13] Siehst du aber deines Nächsten Weibes Reize und lässest dich davon berücken, so hast du auch einen Ehebruch begangen; denn dadurch hast du deines Nächsten Weib zu einer Hure gemacht und mit selbem die Hurerei getrieben. Und es ist dies eine große und grobe Sünde vor Gott und vor den Menschen, auch dann, wenn du mit dem fremden Weib eine Frucht gezeuget hast. Aber natürlich ist das Übel dann noch größer, wenn du mit deines Nächsten Weib lediglich des blinden und stummen Wollustkitzels halber gehuret hast. Solche Sünder werden schwer des Himmelreiches teilhaftig werden.“



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